
Schoiber & Rensing GmbH
AGB
Schoiber & Rensing GmbH
Elisabeth-Breuer-Strasse 42
51065 Köln
Vertretungsbrechtigter: Thorsten Rensing
Registergericht: Amtsgericht Köln
HRB Nummer: 56202
Steuernummer: 218/5734/0896
Betriebsnummer BfA: 78211652
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß
§ 27 a Umsatzsteuergesetz: DE210885681
Verantwortlich: Thorsten Rensing
AGB
- Die Schoiber & Rensing GmbH (Verleiher) überlasst dem Kunden (Entleiher) Mitarbeiter auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
- Der Verleiher ist im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1 Abs. 1 AÜG. Die Erlaubnis wurde am 12.08.2000 von der Erlaubnisbehörde Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen (I 614 - 5161.21) in Düsseldorf erteilt und ist unbefristet gültig.
- Der Verleiher ist jeweils berechtigt, während des Arbeitseinsatzes Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist abzuberufen, wenn er diese gleichzeitig durch andere, in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer ersetzt.
- Der Entleiher ist berechtigt, die Arbeitsausführung der Arbeitnehmer zu überwachen. Er ist gegenüber den entliehenen Arbeitnehmern weisungsbefugt, sofern die Weisungen nach Art und Umfang in den Tätigkeitsbereich fallen, der mit dem Entleiher vereinbart wurde.
- Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher unverzüglich schriftlich über alle Änderungen der Erlaubnis i.S.d. Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG zu unterrichten.
- Die Haftung des Entleihers bzgl. der Mitarbeiterauswahl gegenüber dem Entleiher ist auf Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht beschränkt. Es gilt hierbei die Beschränkung auf Fahrlässigkeit.
- Auf Wunsch werden dem Entleiher Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter des Entleihbetriebes zur Verfügung gestellt. Der Entleiher ist nicht verpflichtet, deren Richtigkeit und Gültigkeit nachzuweisen.
- Die überlassenen Arbeitnehmer sind weder Bevollmächtigte noch Erfüllungsgehilfen des Verleihers
- Der Entleiher verpflichtet sich, die aus § 618 BGB ergebende Fürsorgepflicht einzuhalten.
- Der Entleiher ist mit den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen vertraut und verpflichtet sich, diese in der jeweils gültigen Fassung gegenüber dem entliehenen Arbeitnehmer einzuhalten. Der Entleiher hat den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.
- Der Entleiher verpflichtet sich, die Arbeitnehmer nur für die Tätigkeiten einzusetzen, die mit dem Verleiher gesondert dokumentiert und aufgeführt worden sind.
- Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung des Entleihers ohne Abzug sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung tritt Verzug ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird, ist die Vergütung ab Fälligkeit jedenfalls mit 5% über dem Basissatz (z.Zt. insges. 7,70%) zu verzinsen.
- Den Rechnungen liegen jeweils die gültigen Preislisten zu Grunde.
- Die Arbeitsstunden werden jeweils auf Einsatzlisten festgehalten, die Seitens des Entleihers unaufgefordert am Folgetag an den Verleiher zurück zu senden sind.
- Auf Wunsch gehen dem Entleiher mit der Rechnung Reinschriften der zu Grunde liegenden Einsatzlisten zu
- Die Mindestarbeitszeit pro Mitarbeiter und Einsatz beträgt 4 Zeitstunden, Pausen der Mitarbeiter werden nicht vergütet.
- Personalvermittlung nach vorheriger Überlassung.
17.1 Übernimmt der Entleiher den überlassenen Mitarbeiter aus dem Überlassungsvertrag, so gilt dies als Vermittlung.
17.2 Für diese Vermittlung gilt ein Vermittlungshonorar gemäß nach-stehender Tabelle als vereinbart:
a) Überlassung von bis zu 3 Monaten 2.500 EUR
b) Überlassung von bis zu 6 Monaten 1.500 EUR
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in derzeit geltender Höhe.
17.3 Nach einer Überlassungsdauer von mehr als 6 Monaten wird kein Honorar mehr berechnet. Das jeweilige Honorar ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen überlassenen Mitarbeiter und Entleiher.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. (vgl.BGH - III ZR 82/06 vom 07.12.2006)
Schoiber & Rensing GmbH
Elisabeth-Breuer-Strasse 42
51065 Köln
Vertretungsbrechtigter: Thorsten Rensing
Registergericht: Amtsgericht Köln
HRB Nummer: 56202
Steuernummer: 218/5734/0896
Betriebsnummer BfA: 78211652
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß
§ 27 a Umsatzsteuergesetz: DE210885681
Verantwortlich: Thorsten Rensing


